AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Second IT Store GmbH

Stand 08. Dezember 2021

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Aufträgen und Bestellungen unserer B2B Geschäftspartner unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für den Einkauf, als auch den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. Sie schließen alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Second IT Store GmbH (nachfolgend: Second IT) und Lieferanten von Hardwaregeräten und Dienstleistungen (nachfolgend: Lieferanten) sowie alle Geschäftsbeziehungen zwischen Second IT und Käufern von Hardwaregeräten und Dienstleistungen (nachfolgend: Kunden) mit ein.

(3) Das Produkt- und Dienstleistungsangebot von Second IT richtet sich an Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

(4) Geschäftsbedingungen von Kunden und Lieferanten finden keine Anwendung, auch wenn Second IT ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(5) Die Verträge mit Kunden und Lieferanten werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen.

2. Allgemeine Einkaufsbedingungen

2.1 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, immer verbindlich und ab Angebotsabgabe mindestens 14 Tage gültig.

(2) Der Lieferant hat Second IT ausdrücklich auf Abweichungen zwischen Anfrage und Angebot hinzuweisen.

(3) Ein gemeinsamer Kaufvertrag kommt erst durch einen Auftragseingang oder durch die schriftliche Annahme eines Angebots der Second IT durch den Lieferanten zustande.

2.2 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind rein netto. Sie schließen Abweichungen wie die gesetzliche Umsatzsteuer, die Logistikkosten, Zölle, sowie ähnliche Abgaben, nicht mit ein.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Zahlungen per Rechnung. Andernfalls ist auch die Ausstellung einer Gutschrift möglich.

(3) Nach Rechnungseingang wird diese innerhalb von 14 Werktagen von der Second IT beglichen.

2.3 Logistik, Sicherheitslogistik und Gefahrenübergang
(1) In Absprache mit dem Lieferanten ist die Entscheidung über die passende Logistikvariante zu treffen. Second IT behält sich das Recht vor, eine für die Abwicklung am besten geeignete Logistikvariante sowie das Transportunternehmen zu bestimmen.

(2) Mögliche Logistikvarianten sind die Abholung vor Ort durch Second IT oder durch weitere Transportunternehmen sowie die Lieferung durch den Lieferanten selbst.

(3) Sicherheitslogistik kommt immer dann zum Einsatz, sobald die Einhaltung der DSGVO zum Schutz von personenbezogenen Daten, die auch Unternehmen betreffen, nötig ist (Kap. 3, Art. 17 DSGVO).

(4) Sicherheitslogistik schließt bei der Abholung vor Ort eine Verplombung aller Datenträger sowie GPS-Tracking des Fahrzeugs mit ein. Aus diesem Grund sind Fahrzeuge mit Plane hierbei nicht zulässig. Die Entplombung erfolgt erst im Geschäftssitz der Gesellschaft (im Haus).

(5) Sicherheitslogistik schließt bei der Lieferung durch den Lieferanten selbst die Nutzung eines DSGVO-konformen Schutzkoffers (= Peli Cases) mit ein. Second IT behält sich das Recht vor, einen für die Abwicklung am besten geeigneten Schutzkoffer zu bestimmen.

(5) Die Abholung erfolgt bei der vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Adresse.

(6) Eine logistische Abwicklung ohne Sicherheitslogistik erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem Lieferanten.

(7) Der Gefahrenübergang erfolgt bei der Warenannahme durch Second IT im Geschäftssitz der Gesellschaft (im Haus) oder bei verplombten Abholungen durch die Second IT bei der Verplombung des Fahrzeugs am Abholort.

(8) Der Lieferant verpflichtet sich, auf Versandpapieren sowie bei der Kommunikation mit Second IT die korrekte Warenstückzahl sowie seine Transportauftragsnummer anzugeben. Geschieht dies nicht, haftet Second IT nicht für mögliche Verzögerungen in der Bearbeitung.

(9) Die Lieferungen erfolgen an den Geschäftssitz der Gesellschaft, sofern nicht anders vereinbart.

2.4 Abhol- und Lieferfristen
(1) Von Second IT angegebene Fristen und Termine für die Abholung der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher ohne Angabe von Gründen auf unbestimmte Zeit überschritten werden.

(2) Second IT ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

(3) Bei Verzögerungen verpflichtet sich Second IT, den Lieferanten unverzüglich zu informieren.

(4) Bei Lieferungen durch den Lieferanten verpflichtet sich dieser, Second IT über den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen zu informieren.

2.5 Bearbeitungsdauer
(1) Es besteht keinerlei Anspruch auf die vereinbarte Bearbeitungsdauer.

(2) Second IT behält sich das Recht vor, die vor der Lieferung bzw. Abholung ausgemachte Bearbeitungsdauer zu verlängern, sofern dies nicht anders möglich ist.

(3) Bei voraussichtlichen Abweichungen in der Bearbeitungsdauer verpflichtet sich Second IT, den Lieferanten unverzüglich zu informieren.

2.6 Eigentumsregelung
(1) Das Eigentum wird durch Einigung und Übergabe übertragen, sodass der Käufer mit der Übergabe der Kaufsache Eigentümer derselben wird (§ 929 Abs. 1 BGB).

(2) Second IT ist ohne weitere schriftliche Zustimmung dazu berechtigt, die vom Lieferanten erhaltene Ware nach erfolgtem Auditprozess wieder dem Remarketing zuzuführen, um den vorher ausgemachten Preis einhalten zu können.

(3) Betriebssystem-Lizenzen, welche mit dem Gerät verknüpft sind, gehen zusammen mit dem Gerät auf die Second IT über und werden zusammen dem Remarketing zugeführt.

2.7 Datenschutz
(1) Second IT darf die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages sowie bei weiteren Aufträgen erforderlich ist oder solange sie zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

(2) Second IT wird auch sonst personenbezogene Lieferantendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Lieferanten an Dritte weiterleiten, ausgenommen, sie ist gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet.

(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Lieferanten zu anderen als den in dieser Ziffer 2.7 genannten Zwecken ist Second IT nicht gestattet.

(4) Second IT verpflichtet sich, die DSGVO-Konformität zum Schutz von personenbezogenen Daten jederzeit sicherzustellen. Ausnahmen sind nur nach ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis des Lieferanten gestattet.

(5) Der Lieferant verpflichtet sich zur Geheimhaltung gegenüber allen von Second IT erhaltenen Informationen und Unterlagen. Diese dürfen Dritten nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Second IT weitergegeben werden. Die Geheimhaltungsregelung gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die bereits öffentlich bekannt sind.

2.8 Haftung
(1) Der Lieferant haftet innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Second IT haftet nicht für Schäden (gleich, aus welchem Rechtsgrund), die bei der Verpackung der Ware durch den Lieferanten entstehen.

3. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

3.1 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote sind unverbindlich.

(2) Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Second IT kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

(3) Second IT wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von Second IT angenommen, sobald sie gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit einer Annahme von Seiten Second IT zustande.

3.2 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert Second IT nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung.

(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 3 Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3.3 Lieferfristen, Sonderposten
(1) Von Second IT angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist.

(2) Sämtliche von Second IT bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

(3) Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch Second IT an das Versandunternehmen maßgeblich.

(4) Auch soweit Ware auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, ist Second IT zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn
a) auf dem Bestellformular ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder
b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von 3 Werktagen nach Annahme des Angebots bei Second IT eingeht.
In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von der Second IT angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

(5) Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder ist Second IT wegen des nach Absatz 4 zulässigen Abverkaufs nicht mehr zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Versendung innerhalb von drei Wochen ab dem gemäß Absatz 2 maßgeblichen Beginn der Lieferfrist als vereinbart.

(6) In dem Fall, dass der Lieferant Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gemäß Absatz 4 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an Second IT liefert, verlängert sich die jeweils nach dieser Ziffer 3.3 maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, Second IT hat die Verzögerung der Lieferung durch den Lieferanten nicht zu vertreten und hat die Ware unverzüglich nachbestellt.

(7) Falls die Ware aus einem der in Absatz 6 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird Second IT dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht beim Lieferanten verfügbar, ist Second IT zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird Second IT dem Kunden seine an Second IT geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 3.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.

(8) Second IT ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei sie die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt.

3.4 Versand, Versicherung und Gefahrenübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Second IT die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach ihrem billigen Ermessen.

(2) Second IT schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von Second IT genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

(3) In allen Fällen geht die Gefahr, sofern Second IT nur die Versendung schuldet, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(4) Zum Abschluss einer Transportversicherung ist Second IT nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer.

(5) Steht Second IT wegen Nichtabnahme des Käufers Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann diese, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 15 % der Auftragssumme vom Käufer als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Käufers, Second IT einen niedrigeren, und das Recht von Second IT, einen höheren Schaden nachzuweisen.

3.5 Eigentumsvorbehalt
(1) Second IT behält sich das Eigentum an der von Second IT gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Second IT nicht berechtigt, die von ihr gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.

3.6 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann Second IT zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen.

(2) Falls die Nacherfüllung gemäß Ziff. 7 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder Second IT die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt gegenüber Unternehmern bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen ist sie ausgeschlossen.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
(4) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel Second IT nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

3.7 Haftung
(1) Die Haftung von Second IT wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 5% des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

(2) Second IT haftet nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist diese Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von Second IT für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.8 Datenschutz
(1) Second IT darf die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange Second IT zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

(2) Second IT behält sich vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Second IT wird auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit sie gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist.

(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 3.8 genannten Zwecken ist Second IT nicht gestattet.

4. Schlussbestimmungen

(1) Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Gegenüber Kaufleuten und Vertragspartnern ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche als Gerichtsstand Schwäbisch Hall vereinbart.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.